Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Kitzingen-Würzburg ist zuständig für Unterfranken.

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link

    Erstschulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Anwender

    Das AELF Kitzingen-Würzburg bietet gemeinsam mit dem AELF Karlstadt einmal jährlich, i.d.R. im November, eine Erstschulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Anwender inkl. Prüfung für Landwirtschaft und Weinbau über 4 Tage an. Der Termin für dieses Jahr ist noch nicht bekannt, Sie können sich aber bei Interesse an der Erstschulung bereits auf eine unverbindliche Interessentenliste setzen lassen. Dazu senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer) und dem Betreff „Erstschulung Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender“ an die poststelle@aelf-kw.bayern.de. Das Angebot richtet sich bevorzugt an Personen aus den Dienstgebieten der ÄELF Kitzingen-Würzburg und Karlstadt. Anhand der unverbindlichen Interessensliste werden Sie per Mail informiert, sobald eine Anmeldung zur Erstschulung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Anwender möglich ist.

    Bayernweite Angebote des Seminars finden Sie hier unter Bereich: Bildungsprogramm Landwirtschaft, Oberkategorie: 02. Grundlagenmodule, Unterkategorie: 2.1 Grundlagen der pflanzlichen Produktion Sachkundenachweis Pflanzenschutz Rodentizideinsatz Externer Link