Informationen zu Saatgut, Nährstoffeffizienz und Technik
Landbautag in Röllbach

Familie Grimm war Gastgeber

Wieder einmal war der landwirtschaftlich Betrieb von Familie Grimm in Röllbach Veranstaltungsort für den jährlichen Landbautag. Rund um den Hof waren auf den Feldern von Frank und Andreas Grimm verschiedene Getreide – und Winterrapssorten wie auch Zwischenfrüchte und Brachemischungen zu besichtigen.

Ein Vortrag von Regina Roth vom AELF Kitzingen -Würzburg zu Nährstoffeffizienz und Sortenwahl und die Besichtigung eines so genannten Coverseeders rundeten die Veranstaltung ab. Das Gerät, das seit drei Jahren auf dem Markt ist, ermöglicht das Mulchen und Säen in einem Arbeitsgang. Es wird für den Anbau von Zwischenfrüchten unmittelbar nach der Getreideernte eingesetzt. Die Abdeckung des Saatgutes durch die Erntereste sorgt für die nötige Feuchtigkeit zur Keimung. Eine Bodenbearbeitung zum Säen wird so vermieden. Ein Aspekt, der in Hinsicht auf Bodenstruktur und Bodengesundheit von großer Bedeutung ist.

Bodenerosion unbedingt verhindern

"Der Boden ist das Kapital der Landwirtschaft", betonte auch Bernhard Schwab, Bereichsleiter Landwirtschaft am AELF.

Er hatte einige Bilder aus dem Landkreis Main-Spessart mitgebracht, die eindrucksvoll zeigten, wie der Starkregen zu sichtbaren Schäden auf den Ackerflächen geführt hat. Bodenerosionen, die der Landwirt durch seine Bearbeitung und durch den Anbau von Zwischenfrüchten beeinflussen kann. Ein Boden ohne Pflanzenbewuchs hat solchen heftigen Niederschlägen nichts entgegenzusetzen, mahnte der Fachmann.
Welche neuen Saatgutmischungen für Brachflächen und den Anbau von Zwischenfrüchten auf dem Markt sind und wo die Unterschiede der Mischungen liegen, zeigte Eva Heilmeier vom AELF anhand der angelegten Versuchsflächen. Sie stellte die verschiedenen Saatgutmischungen vor und nutzte die Gelegenheit, um die gesetzlichen Regelungen zur Anlage von Gewässerrandstreifen zu erläutern.

Erfassung der Gewässerrandstreifen im Landkreis Miltenberg

Im Landkreis Miltenberg geht das Wasserwirtschaftsamt derzeit die Gewässer ab, um festzulegen, welche in den Umweltatlas und in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen werden. Für den Landwirt sind damit Einschränkungen in der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen verbunden: In einer Breite von mindestens fünf Meter von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen), darf die Fläche nicht acker- oder gartenbaulich genutzt werden, um Einträge in das Wasser zu verhindern. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Bewährte und auch neue Raps-, Gerste- und Winterweizensorten stellten die Mitarbeiter des Erzeugerringes Unterfranken auf den zahlreichen Versuchsflächen rund um den Hof vor.