Tierschutz
Jungwildrettung im Rahmen der ersten Wiesenmahd

© Camilla Tusché
Die erste Mahd ist eine kritische Phase für das Jungwild. Besonders Kitze, junge Feldhasen und Gelege von Bodenbrütern sind in dieser Zeit stark gefährdet. Jedes Jahr werden gerade Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet.
Ein frühzeitiger Austausch zwischen Landwirtschaft und Jagd ist daher entscheidend. Bitte nehmen Sie die Verantwortung ernst und nutzen Sie die bestehenden Möglichkeiten zur Jungwildrettung – im Sinne des Tierschutzes, der Hegepflicht und des respektvollen Umgangs mit unserer Kulturlandschaft.
Im Sinne eines wirksamen Wild- und Tierschutzes sollte die Zusammenarbeit aller Beteiligten – Landwirte, Jagdausübungsberechtigte, Ehrenamtliche und Verbände – konstruktiv und lösungsorientiert erfolgen. Kompetenzkonflikte sind hierbei nicht zielführend und sollten vermieden werden. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an den Wildlebensraumberater unseres Amtes.
Der Schutz von Wildtieren ist nicht nur moralisch geboten, sondern auch gesetzlich verankert:
- Artikel 20a Grundgesetz
- § 1 Tierschutzgesetz
Demnach darf kein Tier ohne vernünftigen Grund zu Schaden kommen. Eine Mahd ohne vorherige Schutzmaßnahmen stellt dabei keinen ausreichenden Grund dar, Jungtiere zu verletzen oder zu töten. Landwirte und Maschinenführer sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmähen von Wild zu verhindern. Stefan Thurner von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) forscht seit einigen Jahren zum Thema Rehkitzrettung. Ein Ergebnis seiner Arbeit ist der sogenannte „Mähknigge“. Diese Broschüre können Sie unter dem unten angefügten Link aufrufen. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen und praktische Handlungsanweisungen, um Tierleben zu retten.
Ansprechpartner
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97753 Karlstadt
Telefon: 09353 7908-1061
Fax: +49 9353 7908 1090
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